Wolfs-Regulation wird nur in Teilen des Kantons GR gestoppt

Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 11. Dezember 2023

 

Der Kanton Graubünden zeigt sich über das Vorgehen der Umweltschutzorganisationen überrascht und enttäuscht. Nachdem nun die Details der Beschwerde vorliegen und klar ist, dass sich diese nur gegen einen Teil der proaktiven Regulation richtet, kann die proaktive Regulation in den nicht davon betroffenen Teilen fortgesetzt werden. Auch die Jägerschaft darf unterstützen.

Der Kanton Graubünden wurde am späten Freitagnachmittag über den Eingang der Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden und das Bundesamt für Umwelt BAFU betreffend die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln im Kanton Graubünden in Kenntnis gesetzt. Die Parteien wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Aus diesem Grund musste das Amt für Jagd und Fischerei sehr kurzfristig die proaktive Regulation von Wolfsrudeln durch die Wildhut und durch die Jägerschaft per sofort stoppen. Die im Spätsommer und Herbst nach altem Recht verfügte reaktive Regulation konnte aber fortgesetzt werden. Am Wochenende konnte die Wildhut im Rahmen dieser Regulierung einen Jungwolf des Vorab-Rudels erlegen.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 11.12.2023 als pdf

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