CHWOLF reicht Aufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Kantonen ein, um das Wolfs-Massaker zu stoppen

Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 22. Dezember 2023

 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stimmte am 27. November 2023 dem präventiven Abschuss von 12 ganzen Wolfsrudeln und dem Abschuss von je 2/3 der Jungtiere in 6 weiteren Rudeln in den Kantonen Graubünden, Wallis, St. Gallen, Waadt und Tessin zu. Am 1. Dezember 2023 begann die grosse Jagd auf die Wölfe. Das BAFU weigert sich bis heute seine Zustimmungsverfügung zu publizieren und damit rechtsgenügend zu eröffnen. Zudem versäumte es das BAFU allfälligen Beschwerden gegen seine Zustimmungsverfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Kantone konnten sich deshalb nicht auf eine rechtswirksame Zustimmung des BAFU stützen. Die von den Kantonen verfügten Abschussbewilligungen sind damit widerrechtlich. Die bereits getöteten Wölfe wurden widerrechtlich erlegt.

 

gesamte Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 22.12.2023 als pdf

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