Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung

Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. März 2023

 

Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern, revidierte das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz. Es beschloss dabei eine präventive Regulierung des Wolfbestands und stärkte Wildtierkorridore und -lebensräume. Der Bundesrat hat am 27. März 2024 die Vernehmlassung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen des Jagdgesetzes eröffnet.

Das Parlament revidierte 2022 das Jagdgesetz in mehreren Bereichen. So ermöglicht das Gesetz neu die präventive Regulierung des Wolfsbestands. Um die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf rasch zu mindern, setzte der Bundesrat diesen Teil der Jagdverordnung bereits per 1. November 2023 befristet in Kraft, worauf die Kantone im vergangenen Dezember und Januar erstmals präventiv in den wachsenden Wolfsbestand eingriffen (siehe auch Kasten).

Die Gesetzesrevision bringt darüber hinaus folgende weitere Änderungen mit sich: Eingriffe bei geschützten Arten (Biber, Steinbock), Neuorganisation des Herdenschutzes, Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen, finanzielle Hilfe für den Umgang mit Konfliktarten, Schaffung von Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung, finanzielle Unterstützung für den Lebensraumschutz in nationalen Schutzgebieten sowie eine Stärkung der Beratung der Kantone im Umgang mit Arten, die Konflikte verursachen.

Die revidierte Jagdverordnung konkretisiert diese Änderungen. Am 27. März 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 5. Juli 2024. Vorgesehen ist, dass die angepasste Jagdverordnung am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat sowohl Anliegen der Nutztierhaltung als auch zum Schutz der Lebensräume wildlebender Säugetiere und Vögel um.

 

gesamte Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.03.2024 als pdf

 

Vernehmlassungsunerlagen  (Vernehmlassung 2024/23) bei www.fedlex.admin.ch

 

Anmerkung CHWOLF
CHWOLF hat die Vernehmlassungsunterlagen vom BAFU erhalten und wird nun eine Stellungnahme ausarbeiten und eingeben.

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